Colorlak Prointeriér Profi Farbe 8 kg
Der Code: | 2400028 |
Der Strichcode EAN: | 8590198100597 |
Hersteller: | Colorlak a.s. |
De Marke: | Colorlak (web) |
Anwendung:
Streichen, Pinseln, Rollen und Spritzen bei einer Untergrund- und Umgebungstemperatur von 5 bis 25 °C. Der Untergrund muss trocken, sauber, bindig, staub- und schmutzfrei, frei von alten Antihaftbeschichtungen (insbesondere Klebe- und Kalkbeschichtungen) und wasserfest sein. Das mineralische Substrat muss ausreichend ausgereift sein. Sehr saugfähige und saugende Untergründe müssen zunächst mit einem geeigneten Penetrationsmittel (z. B. Ecopen).
Verdünnung: Wasser
Verdünnung:
1. farbe ca. 20% Wasser
2. beschichtung max. 10% Wasser
Ergiebigkeit:
7-10 m² aus 1 kg Farbe in einem Anstrich.
Das Produkt besitzt das Zertifikat Nr. ZN-001-17 über die Konformität der Eigenschaften mit den Anforderungen der Verordnung Nr. 6/2003, in der die hygienischen Grenzwerte der chemischen, physikalischen und biologischen Indikatoren für das Innenraumklima in den Wohnräumen bestimmter Gebäude gemäß § 108 Abs. festgelegt sind. 258/2000 Slg.
Dieser Artikel wurde noch nicht diskutiert. Wenn Sie der erste sein wollen, dann klicken Sie auf knopf Kommentar hinzufügen
Anwendung:
Streichen, Pinseln, Rollen und Spritzen bei einer Untergrund- und Umgebungstemperatur von 5 bis 25 °C. Der Untergrund muss trocken, sauber, bindig, staub- und schmutzfrei, frei von alten Antihaftbeschichtungen (insbesondere Klebe- und Kalkbeschichtungen) und wasserfest sein. Das mineralische Substrat muss ausreichend ausgereift sein. Sehr saugfähige und saugende Untergründe müssen zunächst mit einem geeigneten Penetrationsmittel (z. B. Ecopen).
Verdünnung: Wasser
Verdünnung:
1. farbe ca. 20% Wasser
2. beschichtung max. 10% Wasser
Ergiebigkeit:
7-10 m² aus 1 kg Farbe in einem Anstrich.
Das Produkt besitzt das Zertifikat Nr. ZN-001-17 über die Konformität der Eigenschaften mit den Anforderungen der Verordnung Nr. 6/2003, in der die hygienischen Grenzwerte der chemischen, physikalischen und biologischen Indikatoren für das Innenraumklima in den Wohnräumen bestimmter Gebäude gemäß § 108 Abs. festgelegt sind. 258/2000 Slg.